Neue Regeln im Beschäftigtendatenschutz
Was bringt das neue EU-Datenschutzrecht? Was dürfen Arbeitgeber und wann überschreitet der Chef seine Kompetenzen? Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht, auf das jeder Angestellte und Mitarbeiter in einem Unternehmen bestehen kann. Doch es gibt Ausnahmen, die im ab Mai 2018 gültigen und das bisherige BDSG ablösenden EU-DGSVO relevant sind. Eine komplementäre Überwachung am Arbeitsplatz ist …