Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Bright & Epic Europe GmbH GmbH

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der Bright & Epic Europe GmbH GmbH (nachfolgend Bright & Epic Europe GmbH) und dem Kunden geschlossenen Verträge. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Bright & Epic Europe GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Im Falle des fehlenden Einverständnisses des Kunden mit der Einbeziehung nachstehender AGB bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung von Bright & Epic Europe GmbH, dass der Vertrag im Einzelfall auch ohne die nachstehenden AGB zustande kommt. Zudem wurden mit Beginn der Covid-19 Pandemie die AGB durch spezielle Stornierungs- und Zahlungsbedingungen erweitert, die sich der wechselnden Lage in Europa dynamisch anpassen.

Vertragspartner
Bright & Epic Europe GmbH
Geschäftsführer: Philipp Marvin Müller, Rebecca Lenz
Grondahlsmühle 6-8
D-53881 Euskirchen
Fon: +49 (0)2251 929 330 0
E-Mail: hello@brightandepic.com

Hier geht es zum Impressum

1. Vertragsschluss

Die Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Auftragserteilung kann solange zurückgenommen werden, wie Bright & Epic Europe GmbH noch keine Auftragsbestätigung erteilt hat. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftrages durch Bright & Epic Europe GmbH zustande, sofern die Bestätigung inhaltlich der Auftragserteilung entspricht. Anderenfalls liegt in der Bestätigung ein neues Angebot, das der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen annehmen kann, um den Vertragsschluss herbeizuführen. Bright & Epic Europe GmbH ist an Ihre Angebote nach Abgabe 7 Tage gebunden. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von Bright & Epic Europe GmbH nicht gespeichert. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er sodann gegenzeichnen muss, damit der Auftrag final zustande kommt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. In Einzelfällen kann Bright & Epic Europe GmbH Aufträge auch in englischer Sprache erstellen. Rechnungen hingegen werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise auf der Website von Bright & Epic Europe GmbH gelten als Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. (z. Zt. 19,00%). Für einzelne Leistungen, insbesondere der Weitergabe von Hotelpreisen ohne separates Agenturhonorar berechnet Bright & Epic Europe GmbH ausnahmsweise die MwSt. für Übernachtungsleistungen innerhalb Deutschland (7,00%) 1:1 weiter.

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste bzw. die sind die preislichen Angaben innerhalb eines Angebotes von Bright & Epic Europe GmbH, die von dem Kunden angefordert bzw. auf der Interseite der Bright & Epic Europe GmbH.de abgerufen werden oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Es gelten für jegliche Rechnungslegung ausschließlich die in der Auftragsbestätigung niedergelegten Preise und Konditionen.
Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die Vorgabe, eine Anzahlung in bestimmter Höhe für den erteilten Auftrag zu tätigen. Die Höhe dieser hängt vom jeweiligen Projekt ab. Soweit keine bestimmte, abweichende Regelung zwischen Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden getroffen wurde, werden Anzahlungen wie folgt fällig.

2.1 Eventprojekte einschließlich Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, Teamevents und Workshops:

50% Anzahlung vom Auftragswert nach Auftragserteilung zahlbar binnen 14 Tagen bis drei Monate vor Event, je nach Zeitpunkt der Auftragserteilung.

2.2 Reisen innerhalb Deutschlands, Europas und der ganzen Welt:

25% Anzahlung nach Auftragserteilung, 75% bis spätestens einen Monat vor Reiseantritt.

2.3 Restzahlungen:

Restzahlungen nach Event oder Reise werden 14 Tage bis allerspätestens 30 Tage nach Ende fällig. Jegliche andere Geschäftsbedingungen seitens Konzernen oder Einkaufsgesellschaften werden nicht akzeptiert.

2.4 Bonitätsprüfungen und Sicherheiten

Bright & Epic Europe GmbH behält sich vor, Bonitätsprüfungen im Rahmen von Aufträgen zu tätigen – sofern deren Ergebnis nicht dem marktüblichen Wert positiv ausfällt kann in Einzelfällen die volle Auftragssumme als Anzahlung verlangt werden. Für Prüfungen bedient sich Bright & Epic Europe GmbH an den deutschen Unternehmen Creditreform sowie Schufa Business Auskunft. Hiermit verbunden ist auch ein etwaiger kompletter Vertragsrücktritt seitens Bright & Epic Europe GmbH bei nicht positiver Bewertung.

2.5. Nicht rechtzeitige Tätigung einer Anzahlung

Mit jeder Anzahlungsrechnung wird ein Zahlungsziel genannt. An dieses wird mit maximal einer Zahlungserinnerung sowie einer weiteren Mahnung erinnert. Bis zur vollständigen Leistung der vertragsbedingten Anzahlung behält sich Bright & Epic Europe GmbH das Recht vor, das Event vor Beginn abzusagen. Die damit verbundenen Ausfallkosten für Personal, Durchführung und etwaige Fremdleistungen werden dann in voller Höhe als Restzahlungen und Ausfall fällig.

2.6. Nicht rechtzeitige Tätigung einer Restzahlung

Es gelten die unter 2.3 genannten Zahlungsbedingungen für Restzahlungen, sofern nicht im Einzelfall zwischen Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden einvernehmlich anders geregelt. An das Zahlungsziel wird maximal mit einer Zahlungserinnerung sowie maximal einer Mahnung erinnert. Sofern der Kunde dann noch immer nicht der vertraglich vereinbarten Zahlung nachkommt, wird dieser Fall ohne weitere Angabe an das Inkasso Unternehmen oder der Anwaltsgesellschaft weitergeleitet.

3. Stornierungen und Rücktritt vom Auftrag

3.1 Auflösung
Auflösungen von Aufträgen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung Bright & Epic Europe GmbH zu entrichten. Bei Stornierungen von Projekten in Erhalt der Covid-19 Pandemie, die während dieser gebucht wurden, bestehen Stornierungsmodalitäten entsprechend des Auftrages, generell jedoch wie folgt:

Stornierungen des Projektes bis 30 Tage vor Beginn: 50 Prozent Gebühr des Auftragswertes

Stornierungen des Projektes bis 20 Tage vor Beginn: 75 Prozent Gebühr des Auftragswertes

Stornierungen des Projektes bis 7 Tage vor Beginn: 90 Prozent Gebühr des Auftragswertes

Stornierungen des Projektes innerhalb von 7 Tage vor Beginn: 100 Prozent Gebühr des Auftragswertes.

3.2 Reduktion oder Erhöhung der Teilnehmerzahlen

Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung festgelegte Teilnehmerzahl stellt in den meisten Fällen die Mindestbuchungsgrundlage dar. Eine Unterschreitung dieser hat zur Folge, dass die Kostendifferenz als Agenturpauschale berechnet wird. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird diese maßgeblich für die Rechnungslegung sein. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl, die größer als 10% der ursprünglich genannten Personenzahl bedeutet behält sich Bright & Epic Europe GmbH vor, eine zusätzliche Anzahlungsrechnung zu erstellen. Erhöhungen von Teilnehmerzahlen müssen spätestens sieben bis vier Werktage (je nach Eventprojekt) mitgeteilt werden. Zum Zeitpunkt der Angabe über eine veränderte Teilnehmerzahl, gleichwohl erhöht als auch reduziert besteht keine Garantie auf Machbarkeit. Eine entsprechende Bestätigung darüber erfolgt seitens Bright & Epic Europe GmbH in schriftlicher Form.

3.3 Gesonderte Stornierungsbedingungen ab 2020 für ausgewählte Projekte:

Darüber hinaus gewährt Bright & Epic Europe GmbH gesonderte Stornierungsbedingungen auf ausgewählte Eventprodukte, die ausschließlich aus Eigenproduktion seitens Bright & Epic Europe GmbH stammen. Gesonderte Stornierungsbedingungen sowie die Reduktion von Teilnehmerzahlen obliegen dem Ermessen von Bright & Epic Europe GmbH. und beinhalten folgende Vorteile:

  • Nennung der finalen Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor Eventbeginn
  • Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 20% bis 7 Tage vor Eventbeginn
  • Stornierung des gesamten Projektes bis 31 Tage vor Beginn möglich – 50% kostenfrei
  • Stornierung des gesamten Projektes bis 7 Tage vor Beginn möglich – 20% kostenfrei
  • Die Sonderbedingungen gelten nicht für Dienstleistungen Dritter (z.B. Transport, Cateringleistungen, Künstler usw.)
  • Sonderversicherungsleistungen mit einem Sonderkündigungsrecht von 50% der Veranstalung bis 7 Tage vor Beginn
  • Versicherung bei schlechtem Wetter und Verschiebung des Events durch Zahlung einer zusätzlichen, geringen Pauschale
  • Die Bedingungen und Optionen werden alle in den jeweiligen Angeboten automatisch aufgeführt

Zu diesen Sonderbedingungen, die meist für den Kunden Vorteile bieten zählen folgende Eventprodukte:

3.3.1 Kreative Events:

Filmdreh bzw. Videodreh, Graffiti Workshop, Team Puzzle Painting, Brückenbau, Skulpturen Workshop.

3.3.2 Aktive Events:

Schnitzeljagd zu Fuß oder auf dem Rad (Globe Chaser App), Wanderungen, Ranger Tour, Seifenkistenbau.

3.3.3 Kommunikationsworkshops:

Panic Room, Gegen die Zeit, Improvisationstheater.

3.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann von Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von Bright & Epic Europe GmbH nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden, Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von Bright & Epic Europe GmbH, ohne dass dies Bright & Epic Europe GmbH zuzurechnen ist. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch von Bright & Epic Europe GmbH auf Ersatz eines Bright & Epic Europe GmbH entstandenen Schadens unberührt.

4. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei Abschluss eines Vertrages an Bright & Epic Europe GmbH übermittelt. Diese werden sodann verarbeitet und gespeichert nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte ausschließlich der im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Dem Kunden steht das Recht zu, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Datenschutz auf unserer Website.

5. Ticketverkauf

Im Bereich des Ticketverkaufs vertreibt Bright & Epic Europe GmbH Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin. Bright & Epic Europe GmbH ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung, es sei denn, Bright & Epic Europe GmbH ist ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung gelten die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Bis zur Zahlung bleiben die Tickets Eigentum des Veranstalters.

5.1 Absage oder Terminverlegung durch den Veranstalter

Bei Absage oder Terminverlegung der Veranstaltung gelten die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen nur gegenüber dem Veranstalter.

5.2. Bezahlung der Tickets

Tickets für Veranstaltungen sind zu 100% im Vorfeld zu leisten. Eine entsprechende Leistungsrechnung erfolgt nach Buchung der Tickets. Zusätzlich verzehrte Speisen, Getränke und Sonderleistungen werden i.d.R. per Rechnung nach Event fällig.

5.3. Teilnehmerzahl bei Ticketkauf

Die Anzahl der gekauften Tickets ist maßgeblich für die Planung der Veranstaltung durch den Veranstalter. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl ist möglich, jedoch werden 100% des Ticketpreises als Stornokosten fällig, welche aber bereits bei Ticketbuchung und Zahlung beglichen wurden – Rückzahlungen von Teilnehmer-Ausfällen sind somit ausgeschlossen.

6. Durchführung von Veranstaltungen

Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt Bright & Epic Europe GmbH Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Bright & Epic Europe GmbH ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Bright & Epic Europe GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

Es gelten die unter Punkt 2 genannten Zahlungsbedingungen sowie die unter Punkt 3 genannten Stornierungsbedingungen. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann Bright & Epic Europe GmbH für die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen.

6.1 Künstler

Beim Engagement von Künstlern über Bright & Epic Europe GmbH muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

6.2. GEMA Gebühren

Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.3 Zusätzliche Leistungen und Kosten

Alle Aufwendungen und Auslagen von Bright & Epic Europe GmbH, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (insbesondere infolge Programm- oder Ablaufänderungen), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.

6.4. Beschädigungen

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Bright & Epic Europe GmbH verursacht worden sind, ist Bright & Epic Europe GmbH vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt Bright & Epic Europe GmbH keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Gleiches gilt für die Haftung für Schäden an Mensch und Material, die nicht unmittelbar durch die Bright & Epic Europe GmbH zu verantworten sind (siehe Punkt 6.6 Haftung des Kunden).

6.5 Haftung durch Bright & Epic Europe GmbH

Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Bright & Epic Europe GmbH. Bright & Epic Europe GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch Bright & Epic Europe GmbH haftet Bright & Epic Europe GmbH nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars bzw. des Auftragswertes.

6.6. Haftung des Kunden

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält Bright & Epic Europe GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann. Der Kunde hat ferner die Haftung zu übernehmen für Sach- und körperliche Schäden an Mitarbeitern der Bright & Epic Europe GmbH, sofern diese auf Grund von örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden und diese nicht durch die Bright & Epic Europe GmbH zu vertreten sind. Dies gilt auch für Veranstaltungsflächen und Locations, die durch den Kunden gebucht worden sind. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz werden in derartigen Fällen durch die Bright & Epic Europe GmbH geltend gemacht. Durch die unmittelbare, vertragliche Vereinbarung zwischen der Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden, der in diesem Fall Veranstalter ist, richten sich diese Ansprüche auch ausschließlich gegen den Kunden und nicht etwa gegen Dritte, wie beispielsweise den Locationbesitzer.

6.7 Höhere Gewalt

Ist Bright & Epic Europe GmbH an der Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt gehindert, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Bright & Epic Europe GmbH wird dem Kunden die Hinderungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden anzeigen und auf Anforderung nachweisen.

6.8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber Bright & Epic Europe GmbH anzuzeigen.

Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei Bright & Epic Europe GmbH. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

7. Durchführung von Reisen

Bright & Epic Europe GmbH tritt als vermittelndes Unternehmen zwischen dem Kunden und den am Zielort und den für den Transport der Personen und Gegenstände verantwortlichen Unternehmen auf.

7.1 Transport- und Hoteldienstleistungen

Bright & Epic Europe GmbH bietet als Vermittlerin Reiseleistungen durch Zuggesellschaften, Busunternehmen sowie durch Fluggesellschaften einzeln oder im Paket inkl. Übernachtungen an. Dabei verhandelt Bright & Epic Europe GmbH im Sinne des Kunden die bestmöglichen Preise mit Hotels aus. Dafür entstehen dem Kunden in der Angebotsphase keinerlei Kosten und auch später ist die Vermittlung von Hoteldienstleistungen für Kunden kostenlos. Bright & Epic Europe GmbH arbeitet weltweit mit ausgewählten Hoteldienstleistern und Dienstleistern aus dem Transportbereich. Bright & Epic Europe GmbH bedient sich an den typischen Systemen zur Ratenfeststellung und nutzt teilweise geschlossene Portale, um den größtmöglichen Vorteil für den Kunden zu erzielen.

7.2. Weitere Dienstleistungen auf Reisen

Darüber hinaus bietet Bright & Epic Europe GmbH am Zielort der Reise diverse zusätzliche Leistungen wie z.B. Exkursionen, Cateringleistungen und weitere Aktivitäten an. In den meisten Fällen vermittelt Bright & Epic Europe GmbH auch diese Leistungen, da dies in der Natur der Sache liegt. In Einzelfällen und besonders im Bereich der Teamevents bedient sich Bright & Epic Europe GmbH weiterhin an ihrem eigenen Portfolio an Dienstleistungen und bietet diese – sofern dies im Bereich des Machbaren liegt – in Eigenregie als Veranstalterin an. Eine etwaige Absprache mit örtlichen Behörden und Einrichtungen obliegt dabei Bright & Epic Europe GmbH.

7.3 Betreuung vor Ort

Bright & Epic Europe GmbH übernimmt bei allen Reisen für Firmen die Betreuung vor Ort und die Reiseleitung durch eigene Mitarbeiter aus Deutschland. Die Betreuung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Gegen ein geringes Agenturhonorar übernimmt Bright & Epic Europe GmbH sogar die Reiseleitung ab Deutschland und holt den Kunden auf Wunsch an der Firma oder an einem festgelegten Ort ab. In der Regel treffen Bright & Epic Europe GmbH und der Kunde am Flughafen oder am Abfahrtsort aufeinander.

7.4. Reisen ohne Onsite-Management

Sofern eine Betreuung vor Ort und / oder eine Reiseleitung ausdrücklich vom Kunden nicht gewünscht wird, kann dies im Einzelfall vertraglich festgelegt werden. In diesem Fall übernimmt Bright & Epic Europe GmbH jedoch keinerlei Haftung für die reibungslose Durchführung der jeweiligen Reise.

7.5. Besondere Vorschriften

Es gelten die gesetzlichen Bedingungen des jeweilien Landes sowie diese der Reisegesellschaften wie z.B. Airlines, Zugunternehmen, Busunternehmen usw. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gepäck und Personenbeförderung, welche im Einzelnen bei den eingebuchten Transportgesellschaften telefonisch und / oder online erfragt bzw. eingesehen werden können.

7.6. Reisesicherungsschein

Bei Abschluss eines Reisevertrages gelten die unter 2.3 genannten Zahlungsbedingungen. Reisen müssen zu 100% im Vorfeld bezahlt werden. Mit der letzten Rechnung erhält der Kunde den Reisesicherungsschein zur Reise. Bright & Epic Europe GmbH stellt diesen individuell für jede Reise aus.

7.7. Stornierungen von Reisen

Es gelten, soweit nicht anders als Absprache in schriftlicher Form getroffen, die unter 3 genannten Stornierungsbedingungen. Reisen können generell nicht kostenfrei storniert werden. Hierbei spielen bei Abschluss des Reisevertrages einzelne Faktoren eine wichtige Rolle wie z.B. Reiseklasse, Buchungswert und spezielle Leistungsaspekte. Wir empfehlen ausdrücklich, eine geeignete Reiserücktrittversicherung bzw. eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Dies liegt aber nicht im Ermessen von Bright & Epic Europe GmbH. Der Kunde kann bei Bright & Epic Europe GmbH aber Kontakte zu geeigneten Versicherungsunternehmen erfragen. Gleiches gilt auch für die Unfall- und Krankenversicherung für Mitarbeiter des Kunden. Im Allgemeinen gelten die gesetzlichen Regelungen für Krankheit im Ausland.

Bright & Epic Europe GmbH übernimmt hierbei keinerlei Haftung für Schäden an Personen, Material, Gepäck etc., da dies nicht in der Verantwortung von Bright & Epic Europe GmbH liegt.

8. Sonstige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB für den Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für Klagen von Bright & Epic Europe GmbH gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet. In diesen Fällen ist der Sitz von Bright & Epic Europe GmbH maßgebend.

9. Gesonderte Bedingungen für Coachings und Trainings

9.1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von der Bright & Epic Europe GmbH GmbH angeboten werden. Abweichungen von diesen AGB`s müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei den, sie werden von Bright & Epic Europe GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Angebote werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

9.2 Angebote, Honorar
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen behält sich die Bright & Epic Europe GmbH GmbH vor.

Für Coaching-, Beratungs-, und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. das Training außerhalb der Städte Bonn und Euskirchen statt, werden zusätzlich Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet, die dem Auftraggeber vorher mitgeteilt werden.

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coachings- bzw. Trainingshonorars.

9.3 Rücktritt vom Vertrag

9.3.1 Bright & Epic Europe GmbH GmbH:

Die Bright & Epic Europe GmbH GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere:

– wenn für einen Workshop oder eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
– wenn die Veranstaltung aus nicht von der Bright & Epic Europe GmbH GmbH zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall oder höherer Gewalt der Fall.

In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich von der Bright & Epic Europe GmbH GmbH verständigt. Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart.

Für die anfallenden Kosten seitens des Kunden wie beispielsweise die Reisekosten oder sonstige Auslagen, die ihm dadurch entstanden sind, besteht kein Anspruch auf eine Übernahme. Auch die Bright & Epic Europe GmbH GmbH hat keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten.

Die Bright & Epic Europe GmbH GmbH haftet ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden.

9.3.2 Vertragspartner:

Absagen oder Verschiebungen eines Einzelcoachings sind bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen sind 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Wird der Termin am vereinbarten Tag abgesagt oder verschoben, so wird das volle Honorar fällig; gleiches gilt bei Nichterscheinen. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Fall unverschuldeter Säumnis handelt.

Der Rücktritt von Gruppen-Coachings, Seminaren und Workshops kann nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden (per Brief, Fax oder E-Mail). Es gelten hierfür die gleichen Stornierungsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen, die bei Events zum Tragen kommen, es sei denn, es wurden zwischen Bright & Epic Europe GmbH und dem Kunden gesonderte Konditionen getroffen.

9.4 Copyright

Alle Unterlagen, die an den Kunden ausgegeben werden, sind im schriftlich vereinbarten Honorar inbegriffen. Die Unterlagen sind rein zum persönlichen Gebrauch des Klienten / Teilnehmers bestimmt; die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind nicht gestattet.

Das Urheberrecht an den Konzepten und den ausgegebenen Unterlagen gehört allein der Bright & Epic Europe GmbH GmbH. Dem Teilnehmer und auch dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung der Bright & Epic Europe GmbH GmbH ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

9.5 Allgemeine Haftung

Die von der Bright & Epic Europe GmbH GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Alle Dokumentationen, sowie Ratschläge und Informationen aus Coachings und Workshops sowie aus Veranstaltungs- und Reiseverträgen von der Bright & Epic Europe GmbH GmbH sind sorgfältig ausgearbeitet und geprüft.

9.6 Persönlichkeitsentwicklung

Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Klienten /Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Jeder Klient / Teilnehmer muss vor Beginn der ersten Coaching Sitzung schriftlich bestätigen, dass er im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist und, dass (chronische) Erkrankungen bzw. Suchterkrankungen, welche die psychische Stabilität und damit die Gesundheit des Klienten beinträchtigen können, ausgeschlossen sind.

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9.7 Vertraulichkeit / Datenschutz
Die Bright & Epic Europe GmbH GmbH benötigt den Namen, die E-Mail Adresse und die Adresse, um den Auftrag des Klienten/Teilnehmers zu bearbeiten und ihn über deren Anmeldestatus auf dem Laufenden zu halten. Die Bright & Epic Europe GmbH GmbH stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.

Die Bright & Epic Europe GmbH GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/Teilnehmers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Bright & Epic Europe GmbH GmbH, die zum Zwecke der Coaching- und Trainer-Tätigkeit überlassenen Unterlagen und Aufzeichnungen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9.8 Versicherungsschutz
Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Seminaren, Team-Coachings und Workshops ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Bright & Epic Europe GmbH GmbH.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Euskirchen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Bonn auch dann wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die AGB im Übrigen wirksam.

Marketing und Kommunikation von b-ceed

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